Abmahnung Kuntze Mayer & Beyer für Huber Medien GmbH –Stadtplan/Karten

Nutzung von KartenausschnittenHier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Huber Medien GmbH. Die Firma Huber Medien GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer. In der Abmahnung wird vorgeworfen, ohne Zustimmung Kartenmaterial verwendet zu haben. Es wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz nach Lizenzanalogie zu bezahlen.

Allgemeiner Hinweis zu Unterlassungserklärungen in Abmahnungen:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Abänderung zu unterzeichnen. Die Erklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und sollten auf das erforderliche Maß begrenzt werden. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zudem zeitlich unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes:

Die Höhe des Schadensersatzes kann unterschiedlich berechnet werden. Es ist im konkreten Fall jeweils zu prüfen, ob die Berechnung richtig erfolgt ist. Die Höhe des Schadensersatzes hängt auch von verschiedenen Faktoren ab.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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